Nur das Beste für Ihre Gesundheit

Leistungen der häusliche Kranken- und Altenpflege CURA in Bochum

Pflegeleistungen Bochum

Bevor Sie sich für die Pflege oder ein Leistungsangebot von CURA in Bochum entscheiden, beraten wir Sie gerne ganz persönlich und in Ruhe zu all unseren angebotenen Pflegeleistungen und Pflegegraden. Rufen Sie uns einfach an, sodass wir einen Beratungstermin vereinbaren können. Dieser kann selbstverständlich sowohl in unserer Einrichtung, als direkt bei Ihnen Zuhause stattfinden.

 

Die folgenden Pflegeangebote der häuslichen Kranken- und Altenpflege CURA sollen Ihnen den Alltag erleichtern. Natürlich bieten wir ergänzend noch viele weitere Pflegeleistungen ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. 


Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege

Grundpflegerische Tätigkeiten nach § SGB XI

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung, die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Häusliche Krankenpflege = Behandlungspflege nach § SGB V

Leistungen der Krankenkasse bei vorliegender Verordnung Häuslicher Krankenpflege verordnet durch Ihren behandelnden Arzt.

Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige wegen Urlaubs oder einer Erkrankung ihre Angehörigen nicht pflegen können. Dieser Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Man nennt dies Verhinderungspflege. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

 

Anspruch= bis zu 1612,00 € 

Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen, haben in den Pflegegraden 2 & 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 & 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können ebenfalls halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Hierfür besteht allerdings keine gesetzliche Pflicht.

Kontaktvermittlung

  • Essen auf Rädern
  • med. Fußpflege mit Hausbesuch
  • Friseur mit Hausbesuch
  • Krankentransporte/ Taxibestellung
  • Hausnotruf 

Bestellung und Abholung

von Rezepten, sowie Hilfsmittelversorgung in Kooperation mit der Ruhrland Apotheke 

Rufbereitschaft

24h rund um die Uhr für dringende Angelegenheiten